Einfach und unkompliziert!

  • Als privater oder gewerblicher Eigentümer von E-Fahrzeugen können sie Zusatzerlöse aus den CO2-Einsparungen Ihres/Ihrer Fahrzeuge erhalten.
  • Möglich ist dies im Rahmen der sogenannten Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote), die Mineralölkonzerne, die in Deutschland Diesel oder Benzin handeln und verkaufen dazu verpflichtet, Ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz (Quote) zu senken. 
  • Weil es praktisch nicht möglich ist, dass Sie direkt an die Mineralölkonzerne herantreten, erlaubt der Gesetzgeber, dass Sie die Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote an einen Dienstleister übertragen. Hierfür bedarf es einer Kopie (Scan oder Foto) Ihres Fahrzeugscheins und der Zustimmung durch Sie. 
  • Wir als LA-umwelt GmbH ermöglichen Ihnen den Zugang zu diesen Erlösen auf einfache Weise: Nutzen Sie die folgende Klickstrecke, um in nur 2 Minuten sich für die THG-Quote zu registrieren und um unsere Boni zu erhalten.

FAQ

  •  Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) verpflichtet die Mineralölkonzerne, die in Deutschland Diesel oder Benzin handeln und verkaufen, Ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz (Quote) zu senken. Sie können dies tun, indem sie selbst vergleichsweise CO2-arme Kraftstoffe verkaufen (z. B. Biodiesel, E10) oder Dritte dies für Sie tun. Dritte sind z. B. Besitzer von E-Fahrzeugen, wie Sie.

  • Wie kann ich die THG-Quote nutzen?

Sie sind als Besitzer eines E-Fahrzeugs berechtigt, die damit einhergehenden CO2-Einsparungen an die quotenverpflichteten Unternehmen zu verkaufen. 

  • Was muss ich dafür tun und was sind die Voraussetzungen, die ich erfüllen muss?

Sie müssen nicht mehr tun, als eine Kopie (Scan oder Foto) Ihres Fahrzeugscheins hochzuladen und ein paar wenige personenbezogene Angaben zu machen sowie der Bestimmung der LA-umwelt gGmbH als Ihren Dienstleister für die Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote zuzustimmen. Wichtig ist, dass Sie als sich registrierende Person auch der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter sind. Falls Sie die Registrierung für mehrere Jahre vornehmen, müssen Sie jeweils zum Anfang des Jahres bestätigen, dass Sie noch im Besitz des Fahrzeugs sind. Hierfür erhalten Sie eine Aufforderung per Email.

  • Warum kann ich das nicht selber machen? 

Ihre THG-Quotenmengen sind zu gering, als dass Sie diese den Mineralölkonzernen verkaufen können. Daher bündelt LA-umwelt gGmbH in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister Ihre Quoten mit den Quoten der übrigen Kunden, um so für Sie attraktive Erlöse zu generieren. Außerdem sind eine Reihe administrative Prozesse bei mehreren Behörden zu durchlaufen, die nur fachlich versierte Dienstleister übernehmen können.

  • Bin ich als Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen ebenfalls berechtigt?

Ja, Sie können genau wie jede Privatperson die THG-Quote für Ihre Fahrzeuge geltend machen. Wichtig ist, dass Antragsteller und der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter ein und dieselbe Person bzw Unternehmen ist. Außerdem achten Sie bitte darauf in der Registrierung Ihrer Fahrzeuge für die THG-Quote zu Beginn anzugeben, dass Sie ein gewerblicher Nutzer sind, da beispielsweise auf den ausgezahlten Bonus die Umsatzsteuer zusätzlich an Sie ausgezahlt wird.

  • Wo und wie lange werden meine Daten gespeichert?

Ihre Daten und Dokumente werden bei Einhaltung höchster Schutzbestimmungen nach der DSVGO verarbeitet und gespeichert. Sie werden ausschließlich zur Durchführung der für die THG-Quote notwendigen Prozesse verwendet und gespeichert (vorgeschrieben für 3 Jahre). Für die Speicherung Ihrer Daten und Dokumente wird der Open Cloud Service der Deutschen Telekom AG genutzt, so dass eine Weitergabe in Drittländer ausgeschlossen ist. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie unseren Datenschutzinformationen (DSI).