FAQ

Weil eine Mini-PV-Anlage einen Teil des von Ihnen benötigten Haushaltsstroms produzieren kann und die Gesamtausgaben für Strom dann erheblich senkt. Zusätzlich sind Sie sicher, dass genau dieser Anteil nicht umweltschädlich in einem Kohle-/ Gas- oder Atomkraftwerk produziert wird. Wir meinen: Die Stromversorgung sollte dezentral in Bürgerhand sein und nicht den Stromriesen überlassen werden.

Das Hausstrom PV System ist eine kompakte Photovoltaikanlage. Sie besteht aus Solarmodulen sowie einem Microwechselrichter zur Einspeisung in das eigene elektrische Hausnetz. Idealerweise wird der Microwechselrichter außen direkt an der Unterkonstruktion des Solarmodules befestigt. Das Modul wird über Standardstecker mit dem Microwechselrichter verbunden. Dann wird das 230V-Ausgangskabel des Wechselrichters mit einer beliebigen Haussteckdose verbunden. Fertig. Der Unterschied zu einer großen Photovoltaikanlagen wie man sie bislang kennt besteht darin, dass der produzierte Strom nicht in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird und hierfür ggf. eine Vergütung erfolgt, sondern direkt ins eigene elektrische Hausnetz gelangt und dort unmittelbar verbraucht wird. Dies reduziert sofort Stromkosten, da die selbst erzeugte und verbrauchte Strommenge nicht vom Stromversorger gekauft werden muss. Ihr Stromzähler läuft so langsamer oder bleibt möglicherweise auch ganz stehen, solange Strom in der Mini PV Anlage produziert wird.

Bei einer 600 Wp Anlage mit 2 Modulen und 1000 Watt Einstrahlung mit exakt senkrechter Sonneneinstrahlung auf einem Prüfstand mit je 90° leistet die Anlage 600 W pro Stunde. Im Winter liegt die Stärke der Sonne meist weit darunter und ist nie bei 2-fach 90° Einstrahlwinkel. Erfahrungsgemäß wird an einem klaren Sonnentag 400-500 W pro Stunde erreicht. Bei ca. 2000 üblichen Sonnenstunden in Deutschland wird die Anlage je nach Neigung über 500 KW Jahresleistung erbringen bei durchschnittlich 250 W Leistung pro Stunde. Das sind ca. 150 € pro Jahr, geht man von einem Strompreis in der Grundversorgung von 30 Cent pro KWh aus. Je höher der Strompreis steigt, umso größer ist die Ersparnis. Nur ca. 5 Cent pro kWh kostet Sie der in der Mini-PV-Anlage produzierte Strom.

Um eine optimale Abdeckung Ihres Stromverbrauchs zu erreichen und nicht Strom zu produzieren, den Sie nicht verbrauchen, sollte die Anlagengröße auf den individuellen Stromverbrauch und auch auf Ihr jeweiliges Lastprofil abgestimmt werden. Aus nachfolgender Tabelle ersehen Sie Produktempfehlungen in Abhängigkeit Ihres jährlichen Stromverbrauchs. Der erzeugte Strom der Solaranlage kann dann weitgehend selbst verbraucht werden. Die angegebenen Empfehlungen sind Richtwerte, denn je mehr Standby-Verbraucher Sie in Betrieb haben und je mehr Strom Sie tagsüber, während die Sonne scheint verbrauchen, desto höher ist Ihr Einsparpotenzial durch eine Mini PV Anlage.
 
Stromverbrauch (Jahr)2000
kWH
3000
kwH
4000
kwH
5000
kwH
 
Empfohlene Mini PV-Leistung300-400Wp400-600Wp700-900Wp900-1200Wp

Dazu können Sie bei uns diverse Energiemessgeräte für die Steckdose erwerben.

Normalerweise kommt dies nicht vor, da es in jedem Haushalt Geräte gibt, die durchgehend Strom verbrauchen (Standby-Verbraucher). Wenn aber wirklich einmal kein Strom verbraucht wird oder weniger, als Ihre Mini PV Anlage erzeugt, können nach Abzug von Leitungsverlusten übrig bleibende, geringe Strommengen ins Stromnetz der allgemeinen Versorgung gelangen. Dieser Umstand ist nach unserer Überzeugung aus Sicht des Netzbetreibers und mit Blick auf die Netzsicherheit nicht relevant. Sollte Ihr Lastprofil aber das Risiko einer Einspeisung von Strommengen in das Stromnetz der allgemeinen Versorgung nahelegen (keine oder wenig Verbrauch bei hoher Stromproduktion), achten Sie darauf, dass bei Ihnen ein Zähler mit Rücklaufsperre installiert ist, denn ein Stromzähler darf aus rechtlichen Gründen nicht rückwärts laufen.

Die Mini PV Anlage kann sehr einfach von Ihnen montiert werden. Bei Bedarf erhalten Sie von uns spezielle Montagesets für Wand/Balkon, Dach oder Freiaufstellung. Für die Montage ist kein Spezialwerkzeug erforderlich. Die Mini-PV-Anlage kann mit einem Schukostecker direkt in jede Steckdose eingesteckt werden. In Deutschland wird eine Wielandsteckdose von den geltenden VDE Normen gefordert. Die Verwendung einer solchen Einsteckdose stellt im Grunde aber eine doppelte Abscherung dar, da unsere Geräte bereits eine eigene elektrische Absicherung (NES Schutz) beinhalten. Wird das von einer VDE-Norm verfolgte Ziel auf andere Weise technisch bereits erreicht, gehen von uns befragte Fachleute davon aus, dass die Einhaltung der von der VDE Norm vorgeschriebene Absicherung nicht als „doppelte“ technische Voraussetzung verlangt werden darf.

Nach geltenden technischen Regelwerken (bspw. VDE Norm AR-N-4105, Nov.2018) wäre eine „Wieland-Einspeisesteckdose“ zu verwenden. Geschätzt 200.000 dieser kleinen Anlagen laufen allerdings in Europa ohne diese Einspeisesteckdose, ohne dass Unglücksfälle bekannt geworden sind. Die von uns mit den Mini PV Modulen verwendeten und geprüften Wechselrichter erfüllen die Anforderungen aller für sie geltenden technischen Normen und Richtlinien. Allerdings sehen einige technische Regelwerke auch verschiedene Vorgaben für die Nutzung und die elektrische Ausstattung von Modul und Anschluss vor, die durch weitere Bedingungen der Netzbetreiber verkompliziert werden. Nach diesen technischen Vorgaben für die Wechselrichter besteht kein Risiko einen „Schlag“ zu bekommen, wenn man den Stecker der Mini-PV-Anlage aus der Steckdose zieht und berührt, weil die Anlage- (vergleichbar mit einem FI – Schutzschalter) in Millisekunden den Strom vom Wechselrichter abschaltet. Siehe auch obigen Punkt: „Wie erfolgt die Montage“. Netzbetreiber vertreten sehr unterschiedliche Positionen in diesem Zusammenhang. Während einige die Nutzung von Mini PV Anlagen dulden, erzeugen andere einen hohen bürokratischen Aufwand. Um eventuelle Diskussionen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, unseren Wieland Stecker zu verwenden, den Sie unter Zubehör finden.

Die Gesamtlänge des Kabels ins unerheblich, aber es darf nicht auf einer Kabeltrommel aufgewickelt sein. Falls Sie nur z.B. 10 m benötigen, darf es keine 50m Trommel sein. Dies kann zu ungewollten Hitzeentwicklungen im Bereich der Trommel führen.

In der Regel sind die 3 Phasen saldierend d.h. Entnahme und Einspeisung der 3 Phasen gleichen sich aus. Egal ob auf den Phasen 1,2 und 3 Strom verbraucht wird, es entsteht eine Stromkostenreduzierung.

Ja, das ist problemlos möglich. Die Mini PV Anlage kann jederzeit gefahrlos vom Hausnetz getrennt oder an dieses angeschlossen werden.

Sie können immer nachkaufen (Modul + Micro Wechselrichter). Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit einzelne Pakete mit Wechselrichter zu erwerben und zusammen zu betreiben. Sie können die Anlage selbstverständlich auf 10, 20 oder mehr Module ausbauen und in das allgemeine Stromnetz einspeisen oder eine Batterie anschließen. Dazu sollten Sie aber einen Elektrofachmann für den Anschluss beauftragen, denn je nach Verwendungszweck bestehen möglicherweise auch gesetzliche Anforderungen, die einzuhalten sind (bspw. bei der geplanten Einspeisung in das allgemeine Stromnetz).

Es ist am sichersten, jeden einzelnen Wechselrichter in einer separaten Steckdose zu betreiben. Die VDE-Norm gibt max. 600 W als Höchstgrenzte pro Haushalt/ Stromzähler vor. Es gibt viele Haushalte, die z.B. 3 Microwechselrichter auf je einer der 3 Phasen betreiben (ca. 200.000 Geräte, die auch vor Einführung der VDE-Norm von Nov 2018 sicher und problemlos funktionieren). Kommentar: Bei einem Elektroheizgerät mit 2-3000 Watt gibt es i.d.R. auch keine Schäden, da die üblichen Gebäudeleitungen diese Strommenge problemlos befördern können. Wenn Sie unsicher sind, welche technische Ausstattung Ihr Hausnetz aufweist, sollten Sie sich fachmännisch beraten lassen.

Das folgende Video veranschaulicht einfach und bildhaft, wie Sie einen Schukostecker schnell selbst montieren können. Video: Schukostecker anbringen

Die Sonne als Energiequelle zu nutzen, ist für viele Hausbesitzer schon längst selbstverständlich. Photovoltaikanlagen zieren viele Dächer. Seit 2018 haben auch Mieter von Wohnungen die Möglichkeit, eine Mini-PV-Anlage auf dem Balkon anzubringen. Der große Vorteil der Anlagen ist ihr unkomplizierter Aufbau und der geringe Platzbedarf. Zieht man um, kann man sie mitnehmen.  

Die Technik von Mini PV Anlagen ist die gleiche wie bei den großen Anlagen auf dem Dach: In beiden Fällen produzieren Solarmodule aus Sonnenenergie Strom. Im Solarmodul wird die Sonnenenergie in Gleichstrom umgewandelt. Der Gleichstrom wird im Wechselrichter wiederum in Wechselstrom umgewandelt, der in das Wohnungs- oder Hausnetz eingespeist wird. Elektrogeräte benutzen dann vorrangig Sonnenstrom und erst, wenn dieser nicht zur Verfügung steht, greifen sie auf das allgemeine Stromnetz zurück. Während die Module auf dem Dach mehrere Tausend Kilowattstunden erzeugen, sind es bei den Solargeräten auf dem Balkon nur wenige hundert Kilowattstunden.

Klassische Photovoltaikanlagen auf Dächern fangen bei etwa 10 bis 15 Modulen an, häufig sind es mehr. Eine typische Mini-PV-Anlage für den Balkon besteht aus ein bis zwei Modulen. Die kleinsten Vertreter leisten circa 150 Watt, die größeren rund 600 Watt. Damit lassen sich über 570 Kilowattstunden pro Jahr erzeugen. Dies entspricht knapp 20 Prozent des Stromverbrauchs des deutschen Durchschnittshaushalts. Die Anlagen von Ihr Hausstrom sind wie ein Baukasten beliebig erweiterbar.

Sollten Sie sich entschließen, Ihren Netzbetreiber bzw. Stromanbieter vor der Nutzung einer Mini-PV-Anlage zu konsultieren und die Anlage anzuschließen, kann es manchmal zu unqualifizierten oder rechtlich fragwürdigen Aussagen oder Forderungen kommen. Bitte informieren Sie uns, meist haben wir die richtigen Lösungen für Sie. In Branchenkreisen wird hinter vorgehaltener Hand davon ausgegangen, dass 80% die Anlage nicht anmelden. Es gibt kein Gesetz, dass dies vorschreibt und der Stromversorger hat nach unserem Kenntnisstand noch niemals gekündigt, da dieser ein Geschäft mit Ihnen machen will.

Wenn auch nur 1 Modul einer großen Solaranlage verschattet wird, sinkt die Leistung der gesamten Modulreihe drastisch ab. Um das zu vermeiden wird bei größeren PV-Anlagen zusätzlich zum Zentralwechselrichter häufig ein sogenannter „Optimizer“ hinter jedem Modul verwendet, was die Wechselrichterkosten oft verdoppelt. Der bessere Weg ist bei allen Anlagen mit teilweisem Schatten in diesem Fall jeweils 2-4 Module auf einen Microwechselrichter zu verschalten. Sollte ein Modul verschattet, sein wird nur die Leistung von einem Modul reduziert. Die weiteren Module liefern die volle Leistung. Jedes Modul wird einzeln angeschlossen und vom Microwechselrichter optimal gesteuert.

• Per SET ID Tool den/die EVT zur EVB hinzufügen (zuvor den ID Empfang am EVB aktivieren)
• Download des SetID Tools findet man hier
• EVB per Seriennummer (900XXXXX) im Portal hinzufügen (Devicemanager)
• Seriennummer = letzten 8 Stellen der SN, ohne CN … z.B. 111XXXXX
• Dann sollte unter Status „Waiting for sending“ stehen
• AM EVB Menü „Restart System“ wählen
• Nach dem Neustart unterhalten sich die Geräte mit dem Portal

Bedeutung und Funktion der LED auf dem Gerät:
rot dauernd leuchten Fehler im System
rot blinkend Warten auf Synchronisation mit Netzstrom
rot grün blinkend Anfang Stromproduktion
Die grüne LED blinkt dann Pause = Stromproduktion
Die Blinkimpulse+ Pause als Summe haben eine Länge von ca. 10 Sekunden.
grünes Blinken zu Pause im Verhältnis:
2:8 trübes Wetter
5:5 mittlere Einstrahlung
8:2 Sonnenschein 50- 80 % der Modulleistung
Mit steigenden Grünen Anteil wird die Stromleistung höher.

Ja. Die Nutzung der Sonne ist ein unveräußerliches, demokratisches Menschenrecht. Dies leitet sich aus den Grundrechten des Grundgesetzes ab. Kauf und Betrieb sind legal. Es müssen allerdings technische Regeln eingehalten werden.

Nein, jedenfalls nicht im herkömmlichen Sinn. Wenn Sie keine Vergütung für möglicherweise in das allgemeine Stromnetz gelangende Strommengen in Anspruch nehmen wollen, sind die Regeln des EEG nicht zu beachten. Zwar könnte man auch eine Mini-PV-Anlage als EEG-Anlage „anmelden“, da aber gerade keine Einspeisung in das Stromnetz mit einer solchen Anlage verfolgt wird, führte dies die Idee der unbürokratischen Eigenerzeugung ad absurdum.

Nach unserer Auffassung ist dies nicht der Fall, da Mini-PV-Anlagen einerseits nicht als ortsfeste Erzeugungsanlagen gelten können und andererseits eben gerade keine typische EEG-Anlage vorliegt. Endgültig geklärt scheint diese Frage nicht, uns sind allerdings keine Fälle bekannt, in denen Betreibern von Mini-PV-Anlagen aufgefordert wurden, Meldungen an das Marktstammdatenregister abzugeben. Wir gehen sogar davon aus, dass eine solche Meldung von der BNetzA gar nicht gewünscht ist, da die Vielzahl der Meldungen den Sinn des Registers konterkarieren könnte.

Da nach der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) eigentlich alle Erzeugungseinheiten einer Anmeldepflicht unterliegen, wäre dies im Grundsatz zu bejahen. Da die Netzbetreiber im Fall der Mini-PV-Anlagen keine einheitliche Meinung vertreten und sich derzeit weigern, ein geeignetes Meldeverfahren in die technische Regel VDE-AR-N-4105 aufzunehmen, existiert keine allgemeingültige Vorgabe. Besitzer einer Mini-PV-Anlage können ihren Netzbetreiber formlos in Kenntnis setzen (mit Standort der Erzeugungseinrichtung und der technischen Daten) und einen ggf. längeren Prozess mit dem Netzbetreiber durchlaufen oder abwarten, ob sich dieser selbständig meldet.

Grundsätzlich gibt es Zähler mit und ohne Rücklaufsperre sowie Zwei-Richtungs-Zähler. Bei Zählern ohne Rücklaufsperre sollte darauf geachtet werden, dass die Netzrückspeisung geringer als 4% des Jahresstrombezugs ausfällt. In der Regel verlangen die Netzbetreiber erst ab einer Leistung von 300 Wp den Einbau eines Zählers mit Rücklaufsperre. Bei Zählern mit Rücklaufsperre ist der Betrieb bis 800 Watt und bei Zwei-Richtungs-Zählern bis 4.600 Watt möglich. Achtung: Für Leistungen über 600 W sollte ein Elektriker ihre Elektroinstallation überprüfen. Verfolgen Sie keine messbare Einspeisung in das allgemeine Stromnetz, da Sie keine Vergütung für eingespeisten Strom in Anspruch nehmen wollen, besteht aus unserer Sicht kein Erfordernis für den Einbau eines Zwei-Richtungs-Zählers.

Von ihrem Netzbetreiber, der in der Regel auch Messstellenbetreiber ist. Es liegt im Ermessen des Netzbetreibers, einen Zähler mit Rücklaufsperre einzubauen. Wenn Sie sicher sind, dass Ihre Netzeinspeisung geringer als 4% des Jahresstrombezugs ausfällt, können Sie eine ggf. gestellte Kostenforderung für die Umrüstung des Zählers zurückweisen. Die Beweislast liegt beim Netzbetreiber. Laufende Kosten für einen Zähler mit Rücklaufsperre fallen nicht an. Will der Netzbetreiber ihnen einen teuren Zwei-Richtungs-Zähler aufzwingen und droht ihnen mit Netztrennung, dann wechseln Sie einfach den Messstellenbetreiber und werden Kunde eines wettbewerblichen, vom Netzbetreiber unabhängigen Anbieters. Denn erst bei Photovoltaikanlagen über 1.000 Watt schreibt der deutsche Gesetzgeber einen Zwei-Richtungs-Zähler vor. Zudem werden Photovoltaikanlagen unter 800 Watt vom Networkcode der EU als nicht signifikant angesehen.

Nein. Der Anschluss im sog. Endstromkreis ist ausdrücklich durch den Laien vorgesehen. Dies ist in der DIN VDE 0100-551-1:2016-09 abgesichert.

Nein. Wenn übliche Sicherungen vorhanden sind, können in Deutschland pro Haushalt maximal 2,6 Ampere (600 Watt, meist zwei Module mit ca. 3 qm Fläche) angeschlossen werden. In Haushalten mit Schraubsicherungen kann die nächst kleinere Schraubsicherung eingebaut werden. Sollen mehr als 2 Module angeschlossen werden, muss jede Mini-PV-Anlage separat in eine festinstallierte Steckdose angeschlossen werden. Hier empfiehlt es sich, einen Fachmann zu Rate zu ziehen.

Nein, wenn nicht mehr als 600 Watt (ca. 3 qm Modulfläche) an einem Hausanschluss betrieben werden, reicht die Energie nicht aus, um eine normgerechte Elektroinstallation zu überlasten. Darauf basieren auch die Bagatellregelungen in unseren Nachbarländern: In Österreich (600 W), in der Schweiz (600 W/2,6 A) und in Portugal.

Nein. Wenn eine Schuko-Steckdose vorhanden ist und die technische Gestaltung der Anlage die geltenden Sicherheitsstandards gewährleistet, ist die Nutzung zulässig.

Nein. Wenn die Mini-PV-Anlage dem DGS-Standard entspricht und an einer vorhandenen Schuko-Steckdose angeschlossen wird, besteht nach 0,2 Sekunden nach dem Ziehen des Steckers kein Risiko eines elektrischen Schlags (Bei anderen Haushaltsgeräten darf die Spannung sogar bis zu 1 Sekunde anliegen).

Haushaltsgeräte in Ihrem Stromkreis (z.B. der Küche) benutzen immer zuerst den Strom der Photovoltaikanlage und ergänzen dann mit Netzstrom. Dies basiert auf einem physikalischen Prinzip: Vereinfacht beschrieben „drückt“ das Netz so viel Strom in die Wohnung, wie von den Haushaltsgeräten abgenommen wird. Ist schon Strom aus lokalen Quellen vorhanden, kann das Netz einfach weniger an Sie verkaufen.

Der Solarstrom fließt dann innerhalb des Hauses zu anderen Verbrauchern oder über den Haushaltsanschluss ins öffentliche Stromnetz.

Ja, Stromerzeugungseinrichtungen unter 800 Watt sind nach EU Netzkodex 2016/631 und gemäß dem deutschen Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende nicht signifikant. Ihre Stromerzeugung könnte aber gemessen werden, wenn bspw. eine EEG-Einspeisevergütung bezogen werden soll.

Theoretisch ja, vorausgesetzt am Montageort ist genügend Sonneneinstrahlung vorhanden. Beim Kauf ist aber darauf zu achten, dass die Montageteile zum Montageort passen. Die Aufhängung an einer Balkonbrüstung unterscheidet sich von der Aufstellung auf einer Fläche. Dementsprechend muss jede Befestigung den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Das betrifft insbesondere die Verbindungsstellen von Modul zu Montagesystem sowie zur Balkonbrüstung sowie dem Montagesystem selbst. Die Herstellervorgaben zur Befestigung müssen eingehalten werden. An anderen Montageorten, etwa auf Garagendächern, sind die entsprechenden Bauregeln und Baunormen einzuhalten.

Wenn im Mietvertrag das Anbringen von Dingen am Balkongeländer nicht explizit verboten ist, besteht dafür formal keine Notwendigkeit. Es ist aber empfehlenswert, sich mit dem Vermieter ins Benehmen zu setzen. Im Konfliktfall sollte man herausfinden, ob dieser aufgrund des „Eigentümerprivilegs“ oder wegen technischer Bedenken entsteht. Bisher gibt es auch zu optischen Gesichtspunkten – soweit ersichtlich – keine einschlägige Rechtsprechung bezogen auf Mini PV Anlagen.

Nein. Dazu müsste ein Gutachter feststellen, dass der Schaden ohne Mini-PV-Anlage nicht aufgetreten wäre. Bei Anlagen nach dem DGS-Standard und Befolgen der Herstellervorgaben ist dieses Risiko technisch ausgeschlossen.

Im Raum von Nürnberg, München und Augsburg sowie in den bayerischen Regionen dazwischen ist dies prinzipiell möglich. In der Hauptsaison benötigen wir mind. 1 Monat Vorlaufzeit. Bitte beachten Sie, dass unsere Produktpreise mit Handwerksleistungen deutlich höher ausfallen werden, als die hier angegebenen Onlinepreise, da wir für Sie die komplette Planung, Beratung, BAFA Anträge, Nacharbeiten erledigen und Fahrzeuge, Werkzeuge usw. einkalkuliert werden müssen.