AGB & Datenschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der LA-umwelt gGmbH für Übertragungsverträge mit E-Mobilisten („AGB E-Mobilisten“)

  • Geltungsbereich und Zustandekommen des Vertrags
  • Diesen AGB liegen die Regelungen zur Treibhausgasminderungsquote sowie zum Handel mit den Erfüllungsoptionen zur Treibhausgasminderungsquote („Quotenhandel“) gemäß den § 37a Absatz 6 BImSchG und §§ 5 ff. der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen – 38. BImSchV (38. BImSchV) in der am 1. Januar 2022 geltenden Fassung zu Grunde.
  • Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der LA-umwelt gGmbH und Haltern von Elektrofahrzeugen im Sinne von § 2 Absatz 2 der 38. BImSchV („E-Auto“ bzw. „E-Mobilisten“) über die Bestimmung und Berechtigung von LA-umwelt gGmbH als Drittem im Sinne von § 37a Absatz 6 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).
  • Der Vertrag kommt zustande, wenn der E-Mobilist nach Eingabe seiner Daten in der entsprechenden Eingabemaske auf der Website von LA-umwelt gGmbH die Übermittlung des Formulars an LA-umwelt gGmbH bestätigt und LA-umwelt gGmbH das Angebot des E-Mobilisten durch Übersendung einer Vertragsbestätigung in Textform angenommen hat.
  • Gegenstand des Vertrags

Gegenstand des Vertrags ist die Übertragung der Rechte und Pflichten des E-Mobilisten aus dem Quotenhandel auf LA-umwelt gGmbH gemäß § 7 Absatz 5 der 38. BImSchV nach Maßgabe der Auftragsbestätigung. Der E-Mobilist bestimmt LA-umwelt gGmbH für die Ladestrommengen seines/r Elektromobils/e als Dritten im Sinne des § 37a Absatz 6 BImSchG. LA-umwelt gGmbH nimmt die Bestimmung an.

  • Entgelt für die Übertragung

(1)       Der E-Mobilist erhält für jedes von der Auftragsbestätigung erfasste E-Auto von LA-umwelt gGmbH ein jährliches Entgelt für die Übertragung seiner Rechte aus dem Quotenhandel nach Maßgabe der Auftragsbestätigung.

(2)       Die Fälligkeit des Entgelts bestimmt sich nach der vom E-Mobilisten beim Bestellvorgang gewählten Auszahlungsoption und ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Das Entgelt wird nicht fällig, solange und soweit der E-Mobilist seiner Verpflichtung aus § 4 Absatz 1 bis 3 dieser AGB noch nicht nachgekommen ist.

(3)       Soweit dem E-Mobilisten in der Eingabemaske bei Abschluss des Vertrags mehrere Auszahlungsoptionen angeboten werden, kann der E-Mobilist frei zwischen diesen wählen. LA-umwelt gGmbH ist nicht verpflichtet, dem E-Mobilisten mehrere oder alle Auszahlungsoptionen anzubieten.

              Pflichten des E-Mobilisten

(1)       Mit Abschluss dieses Vertrags wird der E-Mobilist der LA-umwelt gGmbH eine gut lesbare Kopie der aktuellen und ordnungsgemäß ausgefertigten Zulassungsbescheinigung(en) Teil I gemäß der Fahrzeugs-Zulassungsverordnung über die Website www.energie.LA von LA-umwelt gGmbH zur Verfügung stellen. Auf Aufforderung von LA-umwelt gGmbHwird der E-Mobilist eine neue Kopie übersenden, falls die Kopie unleserlich oder sonst von ungenügender Qualität ist.

(2)       Der E-Mobilist wird in jedem neuen Kalenderjahr LA-umwelt gGmbH bis spätestens zum 31. Januar bestätigen, dass er weiterhin Halter des bzw. der in der Auftragsbestätigung genannten E-Autos ist. LA-umwelt gGmbH wird den Kunden auf diese Pflicht rechtzeitig in einer gesonderten E-Mail aufmerksam machen. Auf Aufforderung von LA-umwelt gGmbHwird der Kunde LA-umwelt gGmbH in jedem Kalenderjahr eine jeweils aktuelle Kopie der dann aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I zukommen lassen.

(3)       In dem Fall, dass die gesetzlichen Anforderungen zum Nachweis über die Quotenerfüllung gegenüber dem Umweltbundesamt oder einer anderen Behörde geändert werden, wird der E-Mobilist LA-umwelt gGmbH die erforderlichen Informationen übermitteln, soweit ihm dies zumutbar ist.

  • Exklusivität
  • Der E-Mobilist sichert zu, dass er für die Kalenderjahre, für die der Vertrag abgeschlossen wird, noch keine anderen Dienstleister als Dritten bestimmt und berechtigt hat, an seiner Stelle am Quotenhandel teilzunehmen.
  • Teilt das Umweltbundesamt mit, dass für ein Fahrzeug des E-Mobilisten in einem Kalenderjahr bereits eine andere Person als LA-umwelt gGmbH als Dritter im Sinne von § 37a Absatz 6 BImSchG bestimmt worden ist, so ist LA-umwelt gGmbH berechtigt, die Auszahlung des Entgelts für dieses Kalenderjahr und Fahrzeug zu verweigern. LA-umwelt gGmbH wird dem E-Mobilisten das Ergebnis der Prüfung durch das Umweltbundesamt in diesem Fall unverzüglich mitteilen [und eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € in Rechnung stellen.]
  • Datenschutz
  • Zur Erfüllung des zwischen dem E-Mobilisten und LA-umwelt gGmbH geschlossenen Vertrags verarbeitet LA-umwelt gGmbH die erforderlichen personenbezogenen Daten des E-Mobilisten unter Beachtung der einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Bestimmungen zum Datenschutz.
  • Zur Vertragserfüllung setzt LA-umwelt gGmbH Dienstleister ein, welche nach den Vorgaben von Art. 28 Abs. 3 DSGVO durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag zur weisungsgebunden Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Auftrag verpflichtet sind.
  • Vertragslaufzeit
  • Die Vertragslaufzeit beginnt mit Abschluss des Vertrags und endet zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt.
  • Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
  • Jede Kündigung bedarf der Textform.
  • 8 Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der LA-umwelt gGmbH, 84036 Landshut, Neckarplatz 4a, Fax: 0871 – 956 7847 und info@LA-umwelt.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [URL] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

             Abschnitt für Datenschutzinformationen

Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Allgemeine Informationen zum Verfahren und der Funktionsweise

Bei der Durchführung des Verfahrens zur Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) werden über ein Formular unter www.energie.LA/THG zunächst die für den Vertragsabschluss und die Vertragsdurchführung erforderlichen personenbezogenen Daten von den Kunden der LA-umwelt gGmbh erhoben. Der hochgeladene Scan bzw. die hochgeladene Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I wird in Echtzeit mittels Texterkennungssoftware und KI-Software geprüft, um die Berechtigung zur Teilnahme am Verfahren zur Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) festzustellen.

Anschließend werden erforderliche personenbezogene Daten an das Umweltbundesamt übermittelt, um die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zu registrieren. Die schlussendliche Quotenbündelung und –vermarktung für den THG-Quotenhandel erfolgt ohne Verarbeitung der personenbezogenen Daten.

Verarbeitung personenbezogener Daten

Im Rahmen der Durchführung des Verfahrens zur Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

  • Vorname(n) und Nachname,
  • E-Mail-Adresse,
  • Kontodaten (Kontoinhaber, IBAN, Bankinstitut),
  • Kundennummer oder Vertragskontonummer,
  • Fahrzeugdaten (Kennzeichen, Fahrzeugidentifikationsnummer, Halterangaben/-adresse und Scan bzw. Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I),
  • Log-Files (Datum, Uhrzeit, Browser, Betriebssystem, IP-Adresse, Referrer-URL).

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt, um den zwischen LA-umwelt gGmbh und Kunden geschlossenen Vertrag über das Verfahren zur Treibhausgasminderungsquote zu erfüllen, die Berechtigung zur Teilnahme am THG-Quotenhandel zu überprüfen sowie die THG-Quotenregistrierung beim Umweltbundesamt vorzunehmen.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO, da die Verarbeitung zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

Die Verarbeitung der Logfiles dient ebenfalls der Betrugsverhinderung und –prävention, Fehleridentifikaton sowie der Verhinderung von Spam-Angriffen. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Die genannten Interessen von LA-umwelt gGmbh sind als berechtigt im Sinne der Vorschrift anzusehen.

Die Daten werden von LA-umwelt gGmbh unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert (i.d.R. drei bzw. fünf Jahre) und anschließend automatisch gelöscht, ohne dass es hierfür einer gesonderten Aufforderung zur Löschung bedarf.

Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte

Zur Durchführung der beschriebenen Datenverarbeitung wird von LA-umwelt gGmbh der Dienstleister eQuota GmbH, Bouchéstraße 79b, 12435 Berlin (im Folgenden „eQuota“) als Auftragsverarbeiter eingesetzt. Mit eQuota wurde einen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO abgeschlossen. In dieser Vereinbarung verpflichtet sich eQuota, die gegenständlichen personenbezogenen Daten ausschließlich auf Weisung zu verarbeiten und die Vorgaben des unionsrechtlichen Datenschutzrechts zu wahren.

Zur Registrierung der THG-Quote übermittelt eQuota die erforderlichen Informationen und personenbezogenen Daten an das Umweltbundesamt, Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau. Durch das Umweltbundesamt werden anschließend ein Konformitätscheck und die Registrierung der THG-Quote vorgenommen.

eQuota verarbeitet die personenbezogenen Daten, auch unter Einschaltung von eigenen Auftragsverarbeitern, ausschließlich in Rechenzentren innerhalb Deutschlands oder der Europäischen Union.

Bereitstellung der personenbezogenen Daten und automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten für die Durchführung des Verfahrens zur Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist für den Vertragsabschluss erforderlich, um das Vorliegen der Voraussetzungen und die THG-Quotenregistrierung vornehmen zu können. Ohne Bereitstellung ist der Vertragsabschluss und die Vertragsdurchführung nicht möglich.

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling statt.